ERBRECHT:

Das Erbrecht bietet vielschichtige und komplexe Gestaltungsmöglichkeiten. Daher ist bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen eine Beratung durch einen auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend anzuraten, um einschneidende Nachteile zu vermeiden. Aus vielen Gründen bietet es sich zudem an, erbrechtliche Regelungen von einem Notar beurkunden zu lassen, etwa in Form eines notariellen Testamentes oder Erbvertrages. Eine rechtzeitige Beratung vermeidet Familienstreitigkeiten nach dem Erbfall, eine notariell beurkundete letztwillige Verfügung macht nach dem Erbfall die Beantragung eines Erbscheins grds. entbehrlich.

Nach einem Erbfall benötigen die Angehörigen Beratung und Unterstützung, z.B. bei der Geltendmachung oder Überprüfung von Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen etc. Sind mehrere Erben vorhanden, entsteht eine Erbengemeinschaft, die auseinandergesetzt werden muss.

Für die notarielle Beratung und Errichtung von letztwilligen Verfügungen steht Ihnen Rechtsanwalt und Notar Dirk Tilgner zu Verfügung. Rechtsanwalt Tobias Böing ist seit vielen Jahren auf das Erbrecht und Familienrecht spezialisiert. Er ist im Erbrecht insbesondere Ihr Ansprechpartner, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist.

Zahlreiche Informationen zum Erbrecht erhalten Sie unter www.bocholt-erbrecht.de.

IM ERBRECHT ERSTRECKEN SICH UNSERE LEISTUNGEN INSBESONDERS AUF DIE BEREICHE:

  • Beratung zur Erbausschlagung

  • Überprüfung und Gestaltung von Testamenten (u.a. Berliner Testamenten) und Erbverträgen

  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

  • Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge

  • Beratung und Gestaltung von Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten

  • Vertretung in Erbscheinverfahren

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

IHR ANSPRECHPARTNER