STRAFRECHT:

Der Beschuldigte einer Straftat steht in der Regel einer ihm übermächtig erscheinenden Strafverfolgungsbehörde gegenüber. Der Ausgang eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens ist für den Beschuldigten nicht selten von existentieller Bedeutung. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Durch eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger kann oftmals bereits im Anfangsstadium Einfluss auf das Strafverfahren genommen werden.

Rechtsanwalt Armin Mumbeck begleitet und vertritt Sie in sämtlichen Bereichen des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts.

IM STRAFRECHT ERSTRECKEN SICH UNSERE LEISTUNGEN INSBESONDERS AUF DIE BEREICHE:

  • Verteidigung in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren

  • Pflichtverteidigung

  • Jugendstrafrecht

  • Untersuchungshaft

  • Verkehrsstrafrecht

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